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   BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55   

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https://dejure.org/1956,34
BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55 (https://dejure.org/1956,34)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1956 - I C 75.55 (https://dejure.org/1956,34)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1956 - I C 75.55 (https://dejure.org/1956,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht; Verfassungsmäßigkeit; Zweckmäßigkeit des Ermessens

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FlurbG §§ 144, 146, 156; GG Art. 14, 20; RUO § 38

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 191
  • DÖV 1957, 214
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
    Gesetzgebung und der vollziehenden Gewalt so hinreichend getrennt sein, daß sie als besondere Organe anzusehen sind (vgl. hierzu die Entscheidungen des III. Senats des erkennenden Gerichts vom 8. September 1953 - BVerwGE 1, 4 ff. und des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1955 - BVerfGE 4, 331 ff.) Dieses Gebot der Trennung der Organe der Staatsgewalt wird, wie dem Oberbundesanwalt zuzugeben ist, nicht verletzt, wenn ein Beamter gleichzeitig Mitglied eines Parlaments ist.
  • BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53

    Soforthilfegesetz (SHG)

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
    Gesetzgebung und der vollziehenden Gewalt so hinreichend getrennt sein, daß sie als besondere Organe anzusehen sind (vgl. hierzu die Entscheidungen des III. Senats des erkennenden Gerichts vom 8. September 1953 - BVerwGE 1, 4 ff. und des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1955 - BVerfGE 4, 331 ff.) Dieses Gebot der Trennung der Organe der Staatsgewalt wird, wie dem Oberbundesanwalt zuzugeben ist, nicht verletzt, wenn ein Beamter gleichzeitig Mitglied eines Parlaments ist.
  • BVerwG, 25.04.1956 - I B 201.55
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
    In den Grenzen der wertgleichen Abfindung liegt die Gestaltung des Flurbereinigungsplanes im wesentlichen im Ermessen der Behörde (vgl.Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. April 1956 - BVerwG I B 201.55 -, BVerwGE 3, 246).
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Flurbereinigungsgericht werden die Grundsätze zu beachten sein, die der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 1955 - BVerwGE 2, 154 - entwickelt hat.
  • BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
    Mit dieser Frage hat sich der Senat in seinenEntscheidungen vom 25. August 1955 - BVerwG I B 204.54 - (BVerwGE 2, 195) undvom 15. September 1955 - BVerwG I B 56.55 - (BVerwGE 2, 197) befaßt.
  • BVerwG, 25.08.1955 - I B 204.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55
    Mit dieser Frage hat sich der Senat in seinenEntscheidungen vom 25. August 1955 - BVerwG I B 204.54 - (BVerwGE 2, 195) undvom 15. September 1955 - BVerwG I B 56.55 - (BVerwGE 2, 197) befaßt.
  • BVerwG, 27.11.1973 - V CB 25.72

    Überprüfung der Zweckmäßigkeit im Flurbereinigungsverfahren - Berücksichtigung

    Zu Unrecht wird gerügt, das Flurbereinigungsgericht habe - in Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1956 - BVerwG I C 75.55 - den angefochtenen Verwaltungsakt nicht auf seine Zweckmäßigkeit hin geprüft.

    Nach alledem weicht das Urteil des Flurbereinigungsgerichts nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1956 - BVerwG I C 75.55 - ab.

    Sie hätten angesichts der Mitteilung der Beklagten, daß der Ministerialrat Stühlein am 1. November 1969 an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof versetzt worden sei, so daß er als aktivem Beamter aus der Verwaltung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausgeschieden sein muß, zumindest weiter darlegen müssen, daß keine ordnungsgemäße Versetzung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgelegen habe oder dieser Beisitzer sonstwie noch im aktiven Dienst der Kulturverwaltung stehe (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1956 - BVerwG I C 75.55 -).

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

    Diese Darlegungen entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur beschleunigten Durchführung der Flurbereinigung insbesondere in Fällen, in denen die Aufhebung oder Änderung der von einem Teilnehmer angegriffenen Maßnahme Folgewirkungen für andere Beteiligte hat (vgl. vor allem BVerwGE 4, 191 [194]; Urteil vom 12. Juli 1962 [a.a.O.]).
  • BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 6.97

    Flurbereinigungsgericht; Vorsitzender; vorschriftsmäßige Besetzung eines

    Eine solche ausdrückliche und eindeutige, von den allgemeinen Regeln abweichende Spezialnorm wäre gerade für den Status des Vorsitzenden eines Spruchkörpers - auch im Hinblick auf die Erfordernisse des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - notwendig (vgl. BVerwGE 4, 191 , ferner 34, 180 zu § 77 PersVG).
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